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   OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92 (https://dejure.org/1993,4313)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.1993 - 1 K 8/92 (https://dejure.org/1993,4313)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 1 K 8/92 (https://dejure.org/1993,4313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Industrienutzung; Gewerbenutzung; Wohnnutzung; Straße

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Dieser Grundsatz städtebaulicher Planung ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung (vgl. zum Trennungsgrundsatz BVerwG, Urt. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89

    Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Der Umfang der einzustellenden Ermittlungen und die Abwägungserheblichkeit von Belangen bedingen sich gegenseitig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.12.1990 - 10 C 52/89 -, BRS 50 Nr. 6).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301) besteht der Vorgang des Abwägens aus zwei Stufen.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß die von ihm angegriffene Satzung für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 OVG C 41/86 -, NVwZ-RR 1989, 62; Urt. d. Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als schutzwürdiges privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2. - 4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis besteht dann nicht, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit als nutzlos darstellt, wenn also dadurch, daß die von ihm angegriffene Satzung für nichtig erklärt wird, derzeit seine Rechtsstellung nicht verbessert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.1988 - 1 OVG C 41/86 -, NVwZ-RR 1989, 62; Urt. d. Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 -).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als schutzwürdiges privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2. - 4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Diese Auswirkungen mußte die Antragsgegnerin bei der Planaufstellung zur Lösung des Konfliktes zwischen Wohnnutzung und Industrienutzung in die Abwägung einstellen (siehe BVerwG, Beschl. v. 14.02.1991 - 4 NB 25.89 -, BRS 52 Nr. 39).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als schutzwürdiges privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; siehe BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2. - 4.79 -, BVerwGE 59, 87, 100; siehe jetzt ergänzend BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwG, Beschl. v. 06.01.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 K 8/92
    Grundsätzlich können bei der Abwägung Betroffenheiten, die der planenden Stelle bei ihrer Entscheidung über den Plan als abwägungserheblich nicht erkennbar sind, ohne Schaden für den Bestand des Abwägungsergebnisses unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.1989 - 4 C 64.80 -, BRS 44 Nr. 20).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - 1 C 41/86

    Zulassung; Privilegiertes Vorhaben; Golfplatz; Bauen im Außenbereich

  • BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 31.92

    Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - Erfordernis der

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1992 - 1 K 16/91

    Bebauungsplan als Gegenstand einer Normenkontrollklage; Betroffenheit des

  • OVG Bremen, 15.08.1989 - 1 BA 4/89
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    In diesem Sinne kann von einer Schlussbesprechung dann gesprochen werden, wenn nach Vornahme von Prüfungshandlungen die Prüfung eingestellt und allen Beteiligten im Rahmen einer Besprechung Gelegenheit gegeben wird, abschließend zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen (vgl. Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 12 K 12041/10, EFG 2012, 1806; Finanzgericht des Saarlands, Urteil vom 30. September 1992 1 K 8/92, EFG 1993, 279).
  • BFH, 27.06.2018 - X R 17/17

    Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung

    (2) Der erkennende Senat hält eine Genehmigung einer tatsächlichen Verständigung durch den zuständigen Amtsträger zwar durchaus für bedenkenswert, um den Bedürfnissen der Praxis entgegen zu kommen (für eine Genehmigungsmöglichkeit auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 30. Juli 2008, BStBl I 2008, 831, Rz 5.3; Urteile des FG Hamburg vom 4. Dezember 1991 II 125/89, EFG 1992, 379; FG Baden-Württemberg vom 26. März 1992 3 K 132/86, EFG 1992, 706; FG Saarland vom 30. September 1992 1 K 8/92, EFG 1993, 279; Baum, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB--, Fach 2, 9957, 9959; Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 389, 397; Greite, NWB, Fach 2, 8407; Brinkmann, Schätzungen im Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, unter 5.2.2.1; Frotscher in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 162 Rz 178; Offerhaus, DStR 2001, 2093, 2095; Klein/Rüsken, a.a.O., § 162 Rz 32; Seer, Verständigungen in Steuerverfahren, 1996, S. 340; vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., Vorbemerkungen zu §§ 118 bis 129 AO Rz 25; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 AO Rz 135 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 69/93

    Baumarkt; Prägenden Umgebung

    Mit Urteil des Senates vom 17. Juni 1993 ist der Bebauungsplan Nr. ... in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt worden (Verfahren 1 K 8/92).

    Während des Klageverfahrens hat die Beigeladene eine Veränderungssperre erlassen, nach der Entscheidung des Senates in dem Normenkontrollverfahren 1 K 8/92 ihre Planungen aber wieder aufgegeben.

    Da nach diesem Maßstab der Aufhebungsantrag ohne Erfolg bleiben müßte, die - vermeintliche - Rechtsänderung durch das Urteil des Senates vom 17. Juni 1993 in dem Normenkontrollverfahren 1 K 8/92 "eingetreten ist", hat der Senat seine Zweifel an der Zulässigkeit des Verpflichtungsantrages aus Gründen der Prozeßökonomie zurückgestellt, um bereits in dem jetzigen Verfahren die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der vorgesehene Baumarkt an dem geplanten Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist, abschließend zu beantworten.

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Das Urteil des FG ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 279 veröffentlicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06

    Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur

    Im Übrigen werde die einschlägige Rechtsprechung des BFH von mehreren Finanzgerichte und Teilen des Schrifttums heftig kritisiert (Hinweis auf Urteile des FG des Saarlandes vom 1. Februar 1991 1 K 113/90, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -1991, 447, vom 14. Juli 1992 1 K 78/92, EFG 1992, 706, und vom 30. September 1992 1 K 8/92, EFG 1993, 279, sowie Urteil des FG Hamburg vom 4. Dezember 1991 II 125/89, EFG 1992, 379, und Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. März 1992 3 K 132/86, EFG 1992, 706; Offerhaus, Deutsches Steuerrecht -DStR 2001, 2093 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.1995 - 1 K 5/94
    Bereits aus diesem Grunde liegt auch ein Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren der Antragstellerin vor, da die Erklärung der Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. ... die Rechtsstellung der Antragstellerin dadurch entscheidend verbessern würde, daß die Inanspruchnahme der in ihrem Eigentum bestehenden Grundstücksfläche nicht möglich wäre (vgl. zur Notwendigkeit eines Rechtsschutzinteresses im Normenkontrollverfahren: BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 B 3.91 -, BRS 52 Nr. 36; Urt. des Senates v. 24.03.1992 - 1 K 16/91 u. 17.06.1993 - 1 K 8/92 -).
  • FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 190/94

    Abgabenordnung; Bindung an tatsächliche Verständigungen

    Die Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 4. Dezember 1991 II 125/89, EFG 1992, 379), das die tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlichen Vertrag gedeutet hat, und die des erkennenden Senats (Urteil vom 30. September 1992 1 K 8/92, EFG 1993, 279), der auf die tatsächliche Verständigung die Grundsätze über zivilrechtliche Verträge entsprechend anwenden wollte, hat der BFH mit Urteil vom 28. Juli 1993 a.a.O. ausdrücklich abgelehnt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1993 - 1 K 4/92

    Bebauungsplan; Abwägung; Planentscheidung; Einflußnahme; Abwägungsergebnis;

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet." Diese Grundsätze wendet auch der Senat in ständiger Rechtsprechung an (zuletzt Urteil v. 17.06.1993 - 1 K 8/92 -).
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